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Willkommen auf der Homepage unserer Schule
Monatsplan März
02.03. | Prävention „Drogen – von Gras zu Chrystal“ 3./4. Stunde Klassen 8a, 8b, 8c 6./7. Stunde Klassen 9a, 9b, 10a, 10b |
03.03. | Kompetenztest Mathematik Klassen 8a, 8b und 8c |
05.-08.03. | Austauschbesuch Irland |
13.-18.03. | Woche der offenen Unternehmen |
22.-24.03. | Tage der Berufsorientierung Klassen 9a, 9b und 8HS |
24.03. | Wandertag Klassen 5-8 |
24.03. | Vorprüfung Deutsch |
27.-30.03. | Zahnärztliche Untersuchung Klassen 5-7 |
28.03. | Vorprüfung Physik / Chemie / Biologie |
30.03. | 2.-7. Stunde Workshop Klassen 9a, 9b „Die EU und du“ |
30.03. | Vorprüfung Mathematik |
31.03. | Turck Technikolympiade Praxisteil |
Schulspeisung
Wichtig: Alle Schüler, die an der Schulspeisung teilnehmen möchten und noch nicht registriert sind, können sich hier anmelden:
Auch eine Online-Anmeldung ist möglich.
Schülerbeförderung
Elternbrief der Stadt Zwönitz zur Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung: hier
Wichtige Hinweise zur Schülerbeförderung (BildungsTicket): hier
Antrag zum Abonnement für das BildungsTicket (Schülerbeförderung): hier
Ausschreibungen
Im Rahmen des Bundesprogramms "Aufholen nach Corona" sucht die Oberschule "Katharina Peters“ ab sofort geeignete Partner für das Schuljahr 2022/23.
Zum gezielten Abbau von Lernrückständen soll die Maßnahme vorwiegend unterrichtsergänzend in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch in den Klassenstufen 5-10 erfolgen.
Die Angebote können als Einzelförderung, Förderung in Kleingruppen oder auch als Workshops gestaltet sein.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie im SMK-Blog unter
Interessierte Bewerber melden sich unter 037754 - 2388 oder oberschule@zwoenitz.de
Aktuelle Ausschreibungen unserer Oberschule finden Sie hier.
Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.